Gewerbesteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Gewerbesteuern sind nach dem Gewerbesteuergesetz an die Gemeinde zu entrichten. Ein Teil der Gewerbesteuer wird über die Gewerbesteuerumlage an Bund und Land abgeführt.

    Das Finanzamt stellt den Messbetrag fest. Aus der Multiplikation des Messbetrages mit dem Hebesatz errechnet sich die zu zahlende Gewerbesteuer.


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