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KFZ Adressenänderung des Fahrzeugscheins / Zulassungsbescheinigung Teil I
Kurztext
KFZ Adressenänderung des Fahrzeugscheins bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Leistungsbeschreibung
Alle HS-, GK- und ERK-Kennzeichen und Kennzeichen, die bereits im Kreis Heinsberg registriert wurden, können im Bürgerservice der Stadt Wegberg umgeschrieben werden. Eine Namensänderung (z.B. Heirat) kann nur von der Zulassungsbehörde durchgeführt werden. Ferner können Sie auch online einen Antrag auf Adressänderung stellen.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, folgende KFZ- Dienstleistungen auf dem Serviceportal des Kreises Heinsberg online abzuwickeln:
- Antrag auf Neuzulassung eines fabrikneuen oder gebrauchten Fahrzeugs
- Antrag auf Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
- Antrag auf Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeugs
Erforderliche Unterlagen
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Kosten
10,80 €
Formulare
Weiterführende Informationen
Weitergehende Informationen des Kreises Heinsberg in allen Zulassungsangelegenheiten erhalten Sie hier.