Gartenwasserzähler

  • Leistungsbeschreibung

    Für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser über das öffentliche Kanalisationsnetz werden Gebühren erhoben. Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwassermaßstab. Weitere Informationen können der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung entnommen werden.

    Gartenwasserzähler

    Zur Reduzierung der jährlich zu entrichtenden Abwassergebühren kann ein Gartenwasserzähler installiert werden. Die Installation ist nach der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren geregelt. Die satzungskonforme Installation ist mit dem ausgefüllten Nachweisformular (Vordruck im Anhang), Fotos der Installation, des Zählerstands und der Entnahmestelle, sowie der Konformitätserklärung des Herstellers nachzuweisen (persönlich, postalisch, via E-Mail an steueramt@stadt.wegberg.de oder per Fax: 02434 / 83 - 298).

    Installationshinweis

    Der Gartenwasserzähler ist fest in einer separaten Wasserleitung zu installieren oder als Zapfhahnzähler durch Anbringung einer Plombe zu sichern. Keine hinter dem Wasserzähler liegende Wasserentnahmestelle darf eine Abflussmöglichkeit zum öffentlichen Kanalnetz haben.

    Vorgesehene Nutzung

    Die über einen Gartenwasserzähler ermittelte Wassermenge ist nur für solche Zwecke zugelassen, die dem natürlichen Wasserkreislauf entspricht (Versickerung / Verdunstung). Die (Neu-)Befüllung eines Pools wird nicht anerkannt, das Auffüllen von Verdunstungsverlusten wird jedoch berücksichtigt.

    Weitere Hinweise zur Installation und für den vorgesehenen Nutzen sind dem Nachweisformular zu entnehmen. Informationen erteilt Ihnen telefonisch der Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser (02434 83- 645 /- 647 /- 646)

    Drei Musterfotos eines Gartenwasserzählers zeigen mögliche Installationsvarianten:

     

  • Erforderliche Unterlagen

    Nachweisformular

    Konformitätserklärung des Herstellers

    Aussagekräftige Fotografien vom Zählereinbau und der Entnahmestelle

  • Kosten

    Die Höhe der Gebührensätze wird in der Satzung der Stadt Wegberg über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren festgelegt, die Sie hier finden.

  • Frist

    Der Zählerstand ist am 31.12. des Verbrauchsjahres abzulesen und dem Steueramt bis spätestens zum 15.01. des darauffolgenden folgenden Kalenderjahres schriftlich, inkl. Foto des Zählerstandes, mitzuteilen (es gilt der Datumsstempel).

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende