Personenstandsurkunden (Geburts,- Heirats und Sterbeurkunden)

  • Leistungsbeschreibung

    Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden (auch international) können Sie nur bei dem Standesamt erhalten, das die ursprüngliche Beurkundung vorgenommen hat.   

    Wenn Sie aktuelle Urkunden aus dem Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- oder Sterberegister benötigen, können Sie diese im Standesamt anfordern. Dafür müssen Sie sich mit einem Personalausweis, Reisepass oder anderem Ausweis mit Lichtbild ausweisen. Es können nur Urkunden für Personen ausgestellt werden, die in dem jeweiligen Register eingetragen sind, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Sollten Sie Urkunden im Auftrag einer anderen Person abholen, benötigen wir von dieser eine schriftliche Vollmacht und eine Kopie des Ausweises. Sie können die gewünschte Urkunde bei Bedarf auch schriftlich per Post oder Fax anfordern. Wir senden Ihnen die gewünschte Urkunde mit einem Gebührenbescheid über die zu zahlenden Gebühren zu.

  • Voraussetzung

    - Geburtsurkunde:

    Der/die Person muss in Wegberg (Arsbeck, Myhl, Beeck) geboren worden sein (nicht wohnhaft).

    - Eheurkunde:

    Der / die Person muss in Wegberg (Arsbeck, Myhl, Beeck) geheiratet haben.

    Sterbeurkunde:

    Der/die Person muss in Wegberg (Arsbeck, Myhl, Beeck) verstorben sein.

  • Kosten

    • Betrag: 7,00-14,00 EUR

      Die erste Urkunde kostet 14,00 €, jede weitere 7,00 €. Ein Gebührenbescheid liegt der/den Urkunde/n bei. Bei Abholung der Urkunde/n sind die Gebühren in bar oder per EC-Karte zu zahlen.

      Gebühren

  • Frist

    Für die Benutzung der beim Standesamt geführten Personenstandsregister und der damit verbundenen Ausstellung von Personenstandsurkunden sind folgende Fristen vorgesehen:

    • Geburtenregister der letzten 110 Jahre,
    • Eheregister der letzten 80 Jahre,
    • Sterberegister der letzten 30 Jahre.

    Begl. Archiv-Kopien aus Altregistern, Kopien aus Registern, die vor dem o. g. Zeitraum liegen, werden vom Stadtarchiv ausgestellt. Diese können Sie schriftlich dort beantragen.

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende