Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen

  • Kurztext

    Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen (Dichtheitsprüfung)

  • Leistungsbeschreibung

    Am 09.11.2013 ist die neue Selbstüberwachungsverordnung für öffentliche und private Abwasserleitungen (SüwVO Abwasser NRW 2013) in Kraft getreten und ersetzt die Regelungen zur Dichtheitsprüfung der außer Kraft getretenen Vorschrift des § 61a Landeswassergesetz (LWG). Die Selbstüberwachungsverordnung regelt unter anderem die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen. Es gelten folgende Fristen:

    In Wasserschutzgebieten ist die Erstprüfung von bestehenden Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 (häusliches Abwasser) bzw. vor dem 01.01.1990 (industrielles oder gewerbliches Abwasser) errichtet worden sind, bis zum 31.12.2015 durchzuführen. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sind bis zum 31.12.2020 zu prüfen.


    Außerhalb von Wasserschutzgebieten müssen bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung von häuslichem Abwasser dienen, nach den gesetzlichen Vorgaben nicht geprüft werden. Bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für die Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung festgelegt sind, sind erstmals bis zum 31.12.2020 zu prüfen.

    Unabhängig von der Lage eines Grundstückes (innerhalb oder außerhalb eines Wasserschutzgebietes) ist bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung einer privaten Abwasserleitung unverzüglich von Sachkundigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Zustands- und Funktionsprüfung durchzuführen.

    Bei Fragen zur Zustands- und Funktionsprüfung, insbesondere zur Lage von Grundstücken innerhalb oder außerhalb eines Wasserschutzgebietes aber auch zum Ablauf der Prüfung über die Schadenseinteilung bis zu Sanierungsmöglichkeiten berät die Stadt Wegberg, Rathausplatz 25, Fachbereich Umwelt-Verkehr-Abwasser, Herr Kamps, Zimmer 414, Tel.: 02434-83401.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie auch über die Internetseite der Verbraucherzentrale NRW oder über das „Verbrauchertelefon Kanaldichtheit“ 0211-3809300 montags und mittwochs von 9.00 bis 13.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 13.00 bis 17.00 Uhr. Eine Abfrage zur Lage von Grundstücken in Wasserschutzgebieten ist über die Eingabe der Adresse auf dieser Internetseite möglich. Eine ausführliche und verständliche Anleitung erleichtert diese Abfrage.

    Aktuelle Informationen zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen werden auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

    Ob Ihr Grundstück in einer Wasserschutzzone liegt, können Sie auf den Übersicherkarten (s. Downloads) kontrollieren.

  • Dokumente