Winterdienst

  • Leistungsbeschreibung

    Der Winterdienst erfolgt im Rahmen der Stadt Wegberg als Träger der Straßenbaulast nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) obliegenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Das Stadtgebiet ist hierzu in Streubezirke aufgeteilt. Der Winterdienst erfolgt grundsätzlich im Zeitraum von Mitte November bis Mitte März eines Jahres.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende