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Winterdienst
Leistungsbeschreibung
Der Winterdienst erfolgt im Rahmen der Stadt Wegberg als Träger der Straßenbaulast nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) obliegenden allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Das Stadtgebiet ist hierzu in Streubezirke aufgeteilt. Der Winterdienst erfolgt grundsätzlich im Zeitraum von Mitte November bis Mitte März eines Jahres.