Anzeigepflicht große Hunde

  • Leistungsbeschreibung

    Als großer Hund im Sinne des § 11 Abs. 1 LHundG NRW gilt ein Hund, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg. erreicht. Die Widerristhöhe (Schulterhöhe) des Hundes bemisst sich als Abstand vom Boden zur vorderen höchsten Stelle des Rückens, gemessen mit einem Stockmaß. Auch Hunde, die die genannten Maße z. B. aufgrund ihres Alters (noch) nicht erreicht haben, unterfallen dem § 11 Abs. 1. Maßgeblich ist, dass die Maße in ausgewachsenem Zustand erreicht werden. Die Haltungsanzeige soll Angaben enthalten zur Rasse, Fellfarbe, Größe sowie zum Geschlecht, Gewicht und Geburtsdatum des Hundes.

     

  • Erforderliche Unterlagen

    Haltungsanzeige (Formular)

    Sachkundenachweis

    Haftpflichtversicherungsnachweis (Police)

    Nachweis der Kennzeichnung mittels Mikrochip

  • Kosten

    • Betrag: 25,00 EUR

      Gebühr für Entgegennahme Anzeige über die Haltung eines Hundes im Sinne von § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz NRW

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende