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Bildung und Teilhabe (BuT)
Leistungsbeschreibung
Ab 01.01.2011 werden bei Kindern und Jugendlichen zusätzlich zum monatlichen Grundbedarf an Sozialleistungen sogenannte "Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft" (Bildungspaket -BuT-) berücksichtigt.
Wer kann einen Antrag auf BuT-Leistungen stellen?
- Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)-Leistungen
- Empfänger von SGB XII-Leistungen
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfänger von Wohngeld
- Empfänger von Kindergeldzuschlag
Welche Leistungen kann man beantragen?
- Eintägigen Schulen/ Kindertageseinrichtung Ausflug
- mehrtägige Klassenfahrt
- Schülerbeförderung
- Ergänzende Lernförderung
- Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/ Kindertageseinrichtung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z.B. Zuschuss zu Vereinsbeiträgen)
Wo stelle ich den Antrag auf BuT bzw. wo reiche ich den Antrag ein?
Die Antragstellung ist online im Serviceportal des Kreises Heinsberg möglich, wenn Sie folgende Leistungen beziehen: Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem SGB XII.
Gerne können Sie den Antrag bei folgenden Behörden persönlich stellen:
Bezieher von Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz stellen den Antrag im Rathaus Wegberg, Fachbereich Bildung und Soziales.
Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten den Antrag im zuständigen Jobcenter ihres Wohnortes und reichen ihn dort persönlich ein.
Bei Fragen zur Voraussetzung für / und zur Beantragung von Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) hilft man Ihnen gerne weiter.
Formulare
Dokumente