Straßenkontrolle

  • Leistungsbeschreibung

    Das Straßennetz der Stadt Wegberg umfasst 216 km bzw. 920.000 qm. Die Länge der Wirtschaftswege beträgt 166 km, die Fläche 480.000 qm. Hierneben führen durch das Stadtgebiet Kreisstraßen, Landes- und Bundesstraßen, die in anderer Zuständigkeit liegen. Um  die Kreisstraßen kümmert sich der Kreisbauhof, um die Bundes- und Landesstraßen kümmert sich der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen.

    Die Anforderungen an die Verkehrssicherheit richten sich nach der Verkehrswichtigkeit  (Verkehrsdichte), den jeweiligen Verkehrsbedürfnissen (z.B. bei vorübergehend angeordneten Umleitungen), dem Ausbauzustand und etwaigen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs vorübergehend beeinträchtigenden Gegebenheiten (z.B. Straßenbaustellen).

    Zur Erfüllung dieser Anforderungen sind deshalb regelmäßige Kontrollen des gesamten Straßen- und Wegenetzes (einschl. Plätze) durchzuführen, deren Häufigkeit sich unter Berücksichtigung der eingangs erwähnten Merkmale nach der Verkehrsbedeutung und dem Gefahrenpotenzial der jeweiligen Straße richtet. Diese Kontrollen sind nach Maßgabe eines Stufenplans durchzuführen. Dieser Stufenplan soll die namentlich aufzuführenden Straßen und sonstigen Verkehrsflächen in der Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung ausweisen.

     

    Stufe

    Zuordnung

    Kontrollhäufigkeit

    1

    Gehwege und Parkplätze an klassifizierten Straßen (Bundesstraßen: § 5 Abs. 3 FStrG bzw. Landes- und Kreisstraßen: § 44 Abs. 4 StrWG NRW), Straßen von besonderer überörtlicher und/oder örtlicher Bedeutung (z.B. Hauptverkehrsstraßen, Zufahrtstraßen zu Gewerbe- und Industriegebieten, Fußgängerzonen)

    einmal wöchentlich

    2

    andere Straßen von überörtlicher und/oder örtlicher Bedeutung (z.B. Sammelstraßen, Gemeindeverbindungsstraßen)

    alle zwei bis vier Wochen

    3

    alle übrigen Straßen (z.B. reine Wohnstraßen)

    alle vier bis acht Wochen

    4

    verkehrsunbedeutende ausgebaute Wege

    alle acht bis zwölf Wochen

    5

    nicht ausgebaute Feld- und Wirtschaftswege

    alle drei bis sechs Monate

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende