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Abfallgebühren
Kurztext
Zur Erfassung von Restabfall werden Behälter mit schwarzem
Deckel in den Größen 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter und 1.100
Liter ausgeben. Die Zuordnung der Restabfallbehältergröße ist
abhängig von der Anzahl der gemeldeten Personen. Die
Abfallentsorgungssatzung sieht hierfür ein
Mindestrestabfallvolumen von 40 Liter vierzehntägig je
gemeldeter Person vor.
Die Entleerung der Restabfallbehälter erfolgt in einem
zweiwöchentlichen Rhythmus. Auf Antrag besteht für 1.100
Liter Restabfallgroßraumbehälter die Möglichkeit einer
wöchentlichen Entleerung.
Die Restabfallsammlung erfolgt mittels einem
elektronikunterstützten Identifikation- und Verwiegesystem, bei
dem die Restabfallbehälter mit einem kodierten Speicherchip
(Transponder) versehen werden, dessen Information
(Identifikationsnummer) ein im Abfallsammelfahrzeug
installiertes Lesegerät beim Entleerungsvorgang erfasst.
Während der Ladetätigkeit wird der identifizierte Abfallbehälter
zunächst im gefüllten Zustand und anschließend geleert
gewogen. Das sich aus der Differenz dieser beiden
Wiegevorgänge ergebende Gewicht des Abfalls wird
elektronisch der Identifikationsnummer zugeordnet und mit
dieser gemeinsam erfasst.
Für die Mitteilung des jährlichen Abfallgewichts wird je
Behälter ein Wiegebeleg erstellt, der am
Grundbesitzabgabenbescheid anhängig ist.
Unterjährig besteht die Möglichkeit einer Onlineabfrage der
Abfallgewichte auf der InternetseiteWeiterführende Informationen
Bei vorübergehenden Mehraufkommen an Restabfällen sind im
Bürgerservice im Rathaus und im Rewe-Markt, Helpensteinstraße 5 in Wegberg-Arsbeck gebührenpflichtige Restabfallsäcke (70 Liter) erhältlich, die neben den Behälter zur Abholung bereitgestellt werden können.Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Behältergrößen und den Abfallgebühren haben wir für Sie in einer Informationsbroschüre zusammengefasst.
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