Abfallgebühren

  • Kurztext

    Zur Erfassung von Restabfall werden Behälter mit schwarzem
    Deckel in den Größen 80 Liter, 120 Liter, 240 Liter und 1.100
    Liter ausgeben. Die Zuordnung der Restabfallbehältergröße ist
    abhängig von der Anzahl der gemeldeten Personen. Die
    Abfallentsorgungssatzung sieht hierfür ein
    Mindestrestabfallvolumen von 40 Liter vierzehntägig je
    gemeldeter Person vor.
    Die Entleerung der Restabfallbehälter erfolgt in einem
    zweiwöchentlichen Rhythmus. Auf Antrag besteht für 1.100
    Liter Restabfallgroßraumbehälter die Möglichkeit einer
    wöchentlichen Entleerung.
    Die Restabfallsammlung erfolgt mittels einem
    elektronikunterstützten Identifikation- und Verwiegesystem, bei
    dem die Restabfallbehälter mit einem kodierten Speicherchip
    (Transponder) versehen werden, dessen Information
    (Identifikationsnummer) ein im Abfallsammelfahrzeug
    installiertes Lesegerät beim Entleerungsvorgang erfasst.
    Während der Ladetätigkeit wird der identifizierte Abfallbehälter
    zunächst im gefüllten Zustand und anschließend geleert
    gewogen. Das sich aus der Differenz dieser beiden
    Wiegevorgänge ergebende Gewicht des Abfalls wird
    elektronisch der Identifikationsnummer zugeordnet und mit
    dieser gemeinsam erfasst.
    Für die Mitteilung des jährlichen Abfallgewichts wird je
    Behälter ein Wiegebeleg erstellt, der am
    Grundbesitzabgabenbescheid anhängig ist.
    Unterjährig besteht die Möglichkeit einer Onlineabfrage der
    Abfallgewichte auf der Internetseite

    Zur Online-Abfrage

     

  • Weiterführende Informationen

    Bei vorübergehenden Mehraufkommen an Restabfällen sind im
    Bürgerservice im Rathaus und im Rewe-Markt, Helpensteinstraße 5 in Wegberg-Arsbeck gebührenpflichtige Restabfallsäcke (70 Liter) erhältlich, die neben den Behälter zur Abholung bereitgestellt werden können.

    Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Behältergrößen und den Abfallgebühren haben wir für Sie in einer Informationsbroschüre zusammengefasst.

  • Dokumente