Hunde gefährlicher Rasse

  • Leistungsbeschreibung

    Zu den Hunden gefährlicher Rasse im Sinne von § 3 Landeshundegesetz werden folgende Rassen aufgeführt:

    • American Staffordshire Terrier
    • Pitbull Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Bullterrier

     

    Anders als bei den anzeigepflichtigen Hunden ist hier eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zum Halten eines Hundes gefährlicher Rasse erforderlich.

     

  • Erforderliche Unterlagen

    Um diese ordnungsbehördliche Erlaubnis zu erhalten, sind nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen:

    1. Der/Die Hundehalter/in muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    2. Nachweis der Sachkunde

    3. Zuverlässigkeitsnachweis (Führungszeugnis - zu beantragen beim Bürgerservice), Überprüfung der Unterbringung des Hundes durch die Ordnungsbehörde, Haftpflichtversicherungsnachweis, Nachweis der Kennzeichnung mittels Mikrochip.

  • Kosten

    Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis mit einer Überprüfung vor Ort: 90€.

    In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim: 45€.

    Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Aktenlage: 60€.

    In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim: 30€.

    Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis, soweit eine Erlaubnis, auch durch eine andere Behörde, bereits erteilt war: 20 €, mit einer Überprüfung der Unterbringung vor Ort: 50€.  

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende