Grundstücksteilungen

  • Kurztext

    Grundstücksteilungen

  • Leistungsbeschreibung

    In einem Entwicklungsbereich und in einem Umlegungsgebiet bedürfen Grundstücksteilungen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung. Für bebaute Grundstücke ist zusätzlich eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung erforderlich.

  • Erforderliche Unterlagen

    Bitte stellen Sie einen schriftlichen Antrag mit Teilungsplan in zweifacher Ausfertigung. Der Antrag ist entweder durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder durch das Kataster- und Vermessungsamt zu stellen, die auch die hierfür notwendigen Unterlagen und Angaben beibringen.

  • Kosten

    Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bzw. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg festgesetzt.

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende