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Reisegewerbe
Leistungsbeschreibung
Das Feilbieten von Waren auf Märkten bzw. an Haustüren bedarf einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung.
Erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes)
(Diese Unterlagen dürfen nicht älter als 3 Monate sein).
Kosten
200 € zzgl. Gebühren für die benötigten Unterlagen
Formulare
Dokumente