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Vorkaufsrecht (Verzichtsbescheinigung)
Kurztext
Zur Eintragung eines Käufers als Eigentümer in das Grundbuch benötigt das Grundbuchamt die Vorkaufsrechtbescheinigung der Gemeinde, in welcher die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufsrechtes bestätigt wird. Die Vorkaufsrechtbescheinigung wird in der Regel im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag von den beurkundenden Notaren beantragt.
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wegberg festgesetzt.
Dokumente