Gleichstellungsbeauftragte

  • Leistungsbeschreibung

    Gleichstellungsbeauftragte: Sonja Opwis

    Tel 02434 / 83 - 509

    Fax 02434 / 83 - 888

    E-Mail: gleichstellung@stadt.wegberg.de

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    Die Gleichstellung von Frau und Mann - eine Aufgabe mit Verfassungsrang

    Art. 3 Abs. 2 GG:

    "Männer und Frauen sind gleichberechtigt"

    "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Benachrichtigungen hin"

     

    Das bedeutet z.B. Frauen und Männer

    ✔ haben auf dem Arbeitsmarkt die gleichen Chancen

    ✔ haben gleiche Aufstiegschancen

    ✔ werden für gleiche Arbeit gleich bezahlt

    ✔ sind im öffentlichen Leben gleichermaßen vertreten

    ✔ teilen sich Kindererziehung und Haushalt partnerschaftlich

    ✔sind gleichermaßen keine Opfer seelischer und körperlicher Gewalt

     

    Wenden Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte Ihrer Kommune, wenn Sie

    ✔ sich wegen des Geschlechts benachteiligt fühlen

    ✔ Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte brauchen

    ✔ Anregungen und V orschläge zur Verbesserung der Gleichstellung von Frau und Mann haben

     

    Die Gleichstellungsbeauftragten 

    ✔ sind Anlaufstellen für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung

    ✔ machen bei kommunalpolitischen Entscheidungen auf Frauenbelange aufmerksam

    ✔ fördern eine frauenfreundliche Verwaltung

    ✔ erarbeiten Informationsmaterial und führen Veranstaltungen durch

    ✔ pflegen und vermitteln  Kontakte zu Frauengruppen, -verbänden, -organisationen, Institutionen u.a.

    ✔ geben Hilfe für Rat suchende Frauen und Männer  

     

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr zusätzlich Dienstag 14:00 bis 17:30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Gesprächstermin.

    Adresse

    Rathausplatz 25, 41844 Wegberg

    Hauptaufgabe

    Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern nach dem Landesgleichstellungsgesetz ( LGG )

  • Dokumente


Zuständige Mitarbeitende