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Gleichstellungsbeauftragte
Leistungsbeschreibung
Gleichstellungsbeauftragte: Sonja Opwis
Tel 02434 / 83 - 509
Fax 02434 / 83 - 888
E-Mail: gleichstellung@stadt.wegberg.de
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Die Gleichstellung von Frau und Mann - eine Aufgabe mit Verfassungsrang
Art. 3 Abs. 2 GG:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt"
"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Benachrichtigungen hin"
Das bedeutet z.B. Frauen und Männer
✔ haben auf dem Arbeitsmarkt die gleichen Chancen
✔ haben gleiche Aufstiegschancen
✔ werden für gleiche Arbeit gleich bezahlt
✔ sind im öffentlichen Leben gleichermaßen vertreten
✔ teilen sich Kindererziehung und Haushalt partnerschaftlich
✔sind gleichermaßen keine Opfer seelischer und körperlicher Gewalt
Wenden Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte Ihrer Kommune, wenn Sie
✔ sich wegen des Geschlechts benachteiligt fühlen
✔ Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte brauchen
✔ Anregungen und V orschläge zur Verbesserung der Gleichstellung von Frau und Mann haben
Die Gleichstellungsbeauftragten
✔ sind Anlaufstellen für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung
✔ machen bei kommunalpolitischen Entscheidungen auf Frauenbelange aufmerksam
✔ fördern eine frauenfreundliche Verwaltung
✔ erarbeiten Informationsmaterial und führen Veranstaltungen durch
✔ pflegen und vermitteln Kontakte zu Frauengruppen, -verbänden, -organisationen, Institutionen u.a.
✔ geben Hilfe für Rat suchende Frauen und Männer
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr zusätzlich Dienstag 14:00 bis 17:30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Gesprächstermin.
Adresse
Rathausplatz 25, 41844 Wegberg
Hauptaufgabe
Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern nach dem Landesgleichstellungsgesetz ( LGG )
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