Parkausweis für Schwerbehinderte Menschen (blauer Parkschein)

  • Leistungsbeschreibung

    Parkerleichterungen können für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "a.G."), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen und für blinde Menschen (Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL") gewährt werden.

    Die Ausnahmegenehmigung berechtigt u. a. zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen, während der Ladezeit in der Fußgängerzone, im eingeschränkten Halteverbot (bis zu drei Stunden), in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne zeitliche Befristung.

    Die vollständige Auflistung ist aus der Genehmigung ersichtlich.

    Der Parkausweis gilt EU-weit und ist bei Inanspruchnahme der Parkerleichterung von außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.

     

  • Erforderliche Unterlagen

    gültiger Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid des Versorgungsamtes

    Lichtbild