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Spielhallen
Leistungsbeschreibung
Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle entsprechend den Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages NRW.
Erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt des Wohnsitzes)
baurechtliche Genehmigung
Kosten
Je aufgestelltem Glückspielgerät 200 € zzgl. Verwaltungsaufwand und Zuverlässigkeitsprüfung, maximal 3.000 €
Formulare