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Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Leistungsbeschreibung
Für Schwerbehinderte, die nicht den „blauen Parkschein“ erhalten können – Voraussetzungen siehe unter „Parkausweis für Schwerbehinderte Menschen“ - können im eingeschränkten Umfang Parkerleichterungen gewährt werden. Für die Entscheidung über diesen Antrag ist die Kreisverwaltung in Heinsberg zuständig.
Erforderliche Unterlagen
gültiger Schwerbehindertenausweis
Hinterlegte Vordrucke:
Siehe Kreis Heinsberg "Antrag Parkausweis"
Voraussetzung
Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 % alleine für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und gleichzeitigem Grad der Behinderung von wenigstens 50 % für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane (vor Erteilung dieser Genehmigung wird durch die Behörde die Stellungnahme des Versorgungsamt eingeholt) Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 % alleine für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (vor Erteilung dieser Genehmigung wird durch die Behörde die Stellungnahme des Versorgungsamt eingeholt) Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-ulkerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 % Personen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 %
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt u. a. zum Parken während der Ladezeiten in der Fußgängerzone, im eingeschränkten Halteverbot (bis zu drei Stunden), in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen, an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne zeitliche Befristung.
Hinweise
Das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen ist mit dieser Genehmigung nicht gestattet !!!