Pflege und Unterhaltung des städtischen Baumbestandes, Baumkontrollen

  • Leistungsbeschreibung

    Forstwirtschaftsplan

    Die Forstwirtschaftsplanung wird innerhalb des Fachbereiches Umwelt, Verkehr, Abwasser bearbeitet.

     

    Schäden an Bäumen

    Die Baumkontrollen dienen dazu, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Gefahren, die von erkrankten oder beschädigten Bäumen ausgehen können, frühzeitig zu erkennen und soweit wie möglich auszuschließen. Hierzu zählen Bäume an städtischen Straßen, Wegen, Plätzen, Wohnanlagen, Spiel- und Sportanlagen, in städtischen Grün-, Freizeit- und Erholungsanlagen, auf Friedhöfen, an städtischen Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen. Nach extremen Witterungsereignissen (z. B. Orkane, Eisregen) muss in den betroffenen Bereichen eine Zusatzkontrolle auf offensichtliche Schäden und Gefahren, z. B. angebrochene / lose Äste oder Umsturzgefahr, erfolgen. Das Gleiche gilt bei Schadenfällen (z.B. Aufprallunfällen durch Kfz), erheblichen Veränderungen im Baumumfeld (z.B. größere Baumaßnahmen) oder erheblichen Eingriffen in den Baum.

    Im Baumkataster sind ca. 11 Tsd. Bäume verzeichnet. Hinweise zu möglicherweise in ihrer Standsicherheit gefährdeten Bäumen im öffentlichen Bereich oder bei Verletzung durch Anfahrschäden nimmt der Baubetriebshof gern entgegen.

     

    Schäden durch Bäume

    Im Stadtgebiet Wegberg sind Bäume an Standorten vorhanden, die nach aktuellen baumpflegerischen Erkenntnissen und Standards für Baumanpflanzungen ungeeignet sind bzw. es wurden ungeeignete Sorten ausgewählt. Aufgrund dessen werden beispielsweise durch Wurzeln und Überwuchs, Schäden verursacht. Betroffen sind Alleebäume und sonstigen Bäume an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Die Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen trifft  der Fachbereich (Umwelt, Verkehr, Abwasser). Bei Wurzelschäden an Gehwegen, am Straßenkörper sowie an Privatgrundstücken, deren Regulierung einen Baum massiv schädigen würde (z.B. Gefährdung der Standsicherheit), bei Standorten, die sich nachteilig auf die Entwicklung des Baumes sowie das Umfeld des Baumes auswirken und  bei übermäßigem und störendem Kronenwachstum (Z.B. Lichteinfall, Rundfunk-empfang) entscheidet der städtische Baumkontrolleur. Maßnahmen, die das bislang örtlich geprägte Erscheinungsbild (z.B. stadtbildprägende Bäume, Alleen) beeinträchtigen können, bedürfen grundsätzlich immer der Zustimmung des Fachbereichs Umwelt, Verkehr, Abwasser.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende