Schöffenangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Unter einer Schöffin/ einem Schöffen versteht man eine ehrenamtliche Richterin/ ehrenamtlichen Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die/der, regelmäßig ohne über eine juristische Ausbildung zu verfügen, während der Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie eine Berufsrichterin/ ein Berufsrichter bekleidet. Gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern entscheiden Schöffen insbesondere über die Schuld (also ob die angeklagte Tat nachgewiesen werden kann) und ggf. über die Strafe des Angeklagten.

    Die Beteiligung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in der Strafjustiz ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Sie soll das Vertrauen der Bürger in die Strafjustiz stärken.

    Die Schöffen bilden in dieser Weise ein Bindeglied zwischen Staat und Bürger. Dementsprechend erfüllt der Schöffe eine verantwortungsvolle Aufgabe.


    Detaillierte Informationen hat das Justizministerium NRW für Sie in Informationsbroschüren zusammengefasst.

  • Dokumente


Zuständige Mitarbeitende