Spielplatzkontrolle

  • Leistungsbeschreibung

    Um einen ordnungsgemäßen und sicheren Spielbetrieb im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, werden die von der Stadt Wegberg zu unterhaltenden Kinderspiel- und Bolzplätze regelmäßig auf einen verkehrs- und spielsicheren Zustand überprüft.

    Für den Bereich der Schulhöfe werden diese Kontrollen durch die eingesetzten Schulhausmeister vorgenommen. Auf den eingefriedeten Geländen der städtischen Kindergärten übernehmen die Leiter/-innen oder die damit beauftragten Personen die Sicht- und Funktionskontrollen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende