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Wahlen / Wahlamt
Kurztext
Organisation und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
Leistungsbeschreibung
Das Wahlamt ist für die Durchführung der Wahlen (Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl, Europawahl) wie auch der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verantwortlich.
Das Wahlamt existiert nicht als eigenständige, dauernde Dienststelle, sondern wird bei anstehenden Wahlen eingerichtet.
Hinweise
Das Wahlamt ist besetzt:
montags bis freitags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr - 17:30 Uhr