Wahlen / Wahlamt

  • Kurztext

    Organisation und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen

  • Leistungsbeschreibung

    Das Wahlamt ist für die Durchführung der Wahlen (Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl, Europawahl) wie auch der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verantwortlich.

    Das Wahlamt existiert nicht als eigenständige, dauernde Dienststelle, sondern wird bei anstehenden Wahlen eingerichtet.

  • Hinweise

    Das Wahlamt ist besetzt:

    montags bis freitags von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 
    dienstags von 14:00 Uhr - 17:30 Uhr


Zuständige Abteilungen