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- Öffentliche Bekanntmachung Sammelwidmungen mehrerer Straßen in den Ortsteilen Uevekoven, Holtum, Kehrbusch, Isengraben und Flassenberg
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- Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln hinsichtlich der geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Einzugsgebiete der Wassergewinnungsanlagen Wegberg-Uevekoven, Erkelenz-Mennekrath und Wegberg-Beeck der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH
- Öffentliche Bekanntmachung Sammelwidmungen mehrerer Straßen im Ortsteil Rath-Anhoven
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen
- Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Holtum-Isengraben am 11. März 2025
- Öffentliche Bekanntmachung Sammelwidmungen mehrerer Straßen in den Ortsteilen Klinkum, Bissen bei Wegberg, Tüschenbroich, Watern, Brunbeck, Broich, Bischofshütte und Petersholz
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Heimatförderung
Heimatförderung
Grundlage für die Verleihung des Heimat-Preises der Stadt Wegberg ist der Beschluss des Rates vom 13.06.2023 und die hierbei beschlossenen "Kriterien zum Heimat-Preis der Stadt Wegberg“.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Preisgelder für Heimat-Preise, die durch die Gemeinden, Städte oder Kreise verliehen werden, die dann hiermit Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat würdigen.
Die Stadt Wegberg hat eine Zuwendung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 5.000 Euro für die Durchführung des Wettbewerbs erhalten.
Der Heimat-Preis der Stadt wird in drei Preiskategorien verliehen:
1. Preis 2.500 Euro
2. Preis 1.500 Euro
3. Preis 1.000 Euro.
Der Heimat-Preis der Stadt Wegberg soll dazu beitragen und dazu ermutigen, sich in den Kontext von Strukturen im Zusammenhang mit Heimat, die unmittelbar erfahrbar und gestaltbar sind, einzubringen, diese begreifbar zu machen und weiter zu entwickeln.
Die Kriterien hierzu sind auf der Internetseite der Stadt Wegberg www.wegberg.de unter der Rubrik „Familie & Bildung“, dort unter „Heimatförderung“ abrufbar.
Die Entscheidung über die Verleihung trifft die Heimat-Preis-Jury, die sich aus je einem durch die im Rat vertretenen Fraktionen zu bestimmenden Mitglied sowie den Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes zusammensetzt.
Einreichung von Vorschlägen bis zum 15. Oktober 2024
Vorschläge können bis zum 15. Oktober 2024 von jedem Einwohner bzw. jede Einwohnerin aus Wegberg eingereicht werden. Das gilt auch für juristische Personen, die ihren Geschäftssitz oder eine Betriebsstätte in Wegberg haben (z. B. Firmen).
Der Vorschlag soll eine Begründung für die Nennung des Preisträgers / der Preisträgerin enthalten. Die relevanten Projekte und Aktionen müssen bis zum 15. Oktober 2024 abgeschlossen oder umsetzungsreif geplant worden sein bzw. Publikationen, Kunstwerke oder ähnliche Erzeugnisse müssen bis zu diesem Stichtag in physischer oder elektronischer Form vorliegen.
Preisträger/-innen können natürliche oder juristische Personen sowie bürgerschaftlich bzw. ehrenamtlich organisierte Gruppen sein, die ihren für die Preisverleihung relevanten Gestaltungs- und Wirkungsmittelpunkt in Wegberg haben. In besonders begründeten Fällen kann die Verleihung auch an Personen oder Gruppen erfolgen, die in sonstiger Weise im Sinne von Heimat einen Beitrag für Wegberg geleistet haben.
Die Vorschläge sind schriftlich unter folgender Anschrift einzureichen
Stadt Wegberg
Büro des Bürgermeisters
Rathausplatz 25
41844 Wegberg