Ehrenamt

Ehrenamt

Bürgerengagement ist ein zukunftswirksames Handlungsfeld.

Engagement kann sich vielfältig ausdrücken so beispielsweise durch ein Ehrenamt oder eine ehrenamtliche Tätigkeit im Verein genauso wie durch eine ganz spontane bzw. momentane, zeitlich befristete Aktivität in einer Initiative oder bei einem Projekt.

Sie möchten sich engagieren?

Wir als Stadt Wegberg möchten Sie hierbei gern unterstützen. Ulrich Lambertz vom Büro Bürgermeister und Lothar Esser von der Stabsstelle für Quartiersentwicklung sind Ihre Ansprechpartner, an die Sie sich wenden können.

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Die Stadt Wegberg hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen Ehrenamtlern Checklisten erarbeitet. Diese Checklisten sollen helfen, sich schneller und einfacher im Ehrenamt zurecht finden zu können und die zuständigen Ansprechpartner ausfindig zu machen.

Im Nachfolgenden können Sie die Checklisten herunterladen:

- Checkliste für Freiwillige

- Checkliste für Vereine

- Fragebogen für ehrenamtliches Engagement

- Fragebogen zur Orientierung für Interessierte

Die Stadt Wegberg möchte Sie auf folgende zwei Förderprogramme aufmerksam machen

1. „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt legt ihr erstes Förderprogramm auf, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Das Förderprogramm besteht aus folgenden drei Schwerpunktthemen, die aus einer Bedarfserhebung des Stiftungsvorstandes hervorgegangen sind:

- Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft: Die Entwicklung digitaler Kompetenzen ehrenamtlicher Akteure sowie die Umsetzung von Projekten und die Durchführung von Veranstaltungen im oder über das Internet brauchen Begleitung und finanzielle Unterstützung. Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, gute Voraussetzungen für digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft zu schaffen und digitale Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt auf- oder auszubauen.
- Nachwuchsgewinnung: In diesem Schwerpunkt sollen innovative Wege der Nachwuchsgewinnung sowie die Absicherung von bestehenden Engagement- bzw. Ehrenamtsstrukturen in der andauernden Corona-Pandemie gefördert werden. Besonders Kinder und Jugendliche sowie Seniorinnen und Senioren sollen an gemeinnützige Engagement- und Ehrenamtsstrukturen herangeführt werden — nicht zuletzt, um bestehende Angebote zu erhalten.
- Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen: In diesem Schwerpunkt sollen gute Rahmenbedingungen für Engagement und Ehrenamt explizit in strukturschwachen Räumen gefördert werden. Im Fokus stehen dabei neue Ideen sowie die Schaffung, Aufrechterhalten und der Ausbau von gemeinnützigen Engagement- und Ehrenamtsstrukturen.
U.a. alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z. B. gemeinnützige eingetragene Vereine) können bis zum 1. November 2020 einen Förderantrag stellen.
Informationen können unter https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/abgerufen werden. Sie finden dort- Förderrichtlinie
- Förderleitfaden
- Anlage zum Förderleitfaden (strukturschwache und ländliche Räume)
- Merkblatt zur Weiterleitung der Zuwendung
- Förderantrag

Der Förderantrag unterschrieben mit allen Unterlagen wird per Post direkt eingereicht bei der
Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Woldegker Chausee 35
17235 Neustrelitz


2. Förderprogramm „NRW.BANK. Gemeinnützige Organisationen“
Gemeinnützige Organisationen sind in der Corona-Pandemie auch in Nordrhein-Westfalen von besonderen Liquiditätsengpässen betroffen, denn sie decken mit ihren Einnahmen nur die Kosten und erzielen keine Gewinne. Die Förderbank für Nordrhein-Westfalen NRW.BANK unterstützt ab sofort mit dem neuen Förderprogramm „NRW.BANK. Gemeinnützige Organisationen“.
Das Programm bietet von der Körperschaftssteuer befreiten Einrichtungen zinsgünstige Förderdarlehen mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent pro Jahr an. Es richtet sich an Stiftungen, Vereine und Verbände sowie sonstige gemeinnützige Organisationen unabhängig von der Rechtsform, der Größe oder des Trägers. Der maximaleKreditbetrag liegt bei 800.000 Euro, die Laufzeiten liegen bei bis zu zehn Jahren. Das Programm kann ab sofort abgerufen werden. Es ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

Weitere Informationen können unter www.nrwbank.de/corona abgerufen werden. Außerdem ist eine Info der NRW-Bank dieser Mail angehängt.