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- 2025
- Januar
- Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Elion Bajramovic
- Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Tornado Bajramovic
- Bekanntmachung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wegberg
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan IV-11, Klinkum - Ferienhaussiedlung
- Öffentlichkeitsbeteilgung: Teilplan erneuerbare Energien sowie den Teilplan nichtenergetische Rohstoff
- Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Beeck am 6. Februar 2025
- Zweite Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg
- WBVL 04.02.2025
- Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag
- Öffentliche Bekanntmachung Widmung der Bahnhofstraße
- Öffentliche Bekanntmachung Sammelwidmungen mehrerer Straßen in den Ortsteilen Uevekoven, Holtum, Kehrbusch, Isengraben und Flassenberg
- Februar
- Rat 11.02.2025
- HFA 11.02.2025
- Ehrenordnung Rat der Stadt Wegberg
- Wahlbekanntmachung zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025
- Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Wegberg für das Haushaltsjahr 2024
- Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln hinsichtlich der geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Einzugsgebiete der Wassergewinnungsanlagen Wegberg-Uevekoven, Erkelenz-Mennekrath und Wegberg-Beeck der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH
- Öffentliche Bekanntmachung Sammelwidmungen mehrerer Straßen im Ortsteil Rath-Anhoven
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen
- Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Holtum-Isengraben am 11. März 2025
- Öffentliche Bekanntmachung Sammelwidmungen mehrerer Straßen in den Ortsteilen Klinkum, Bissen bei Wegberg, Tüschenbroich, Watern, Brunbeck, Broich, Bischofshütte und Petersholz
- März
- April
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- Juni
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Weiterbildung
Weiterbildung
Mit der Institutionalisierung der Weiterbildung als vierte Säule (neben Schule, Berufsausbildung und Hochschule) sollte der Auftrag des Bildungswesens in öffentlicher Verantwortung erfüllt werden. Weiterbildung wurde als ergänzend, nachschulisch und umfassend für lebenslanges Lernen konzipiert. Zur Einlösung des Rechts auf Weiterbildung (WbG § 1) wurden professionelle Strukturen und eine flächendeckende Weiterbildungslandschaft geschaffen.
Mit dem Ziel der Sicherung der Grundversorgung sind die Kommunen zur Einrichtung und Unterhaltung einer Volkshochschule verpflichtet. Ihnen wird damit im Gesetz ein besonderer Stellenwert eingeräumt.
Die Volkshochschulen und die Einrichtungen in anderer Trägerschaft sind im gesamten Themenspektrum der Weiterbildung tätig und gewährleisten so ein plurales und bedarfsorientiertes Angebot.
Das Weiterbildungsgesetz NRW von 1975 bietet bis heute hierzu grundsätzlich den normativen Rahmen.
Die Einrichtungen der politischen und der Familienbildung verfügen über ein jeweils spezifisches Profil und eine besondere Expertise. Sie setzen ihre Angebote zu mindestens 75% in ihrem Kernbereich um. Sowohl untereinander als auch mit der Landeszentrale für politische Bildung bzw. dem Familienministerium stehen sie in einem kontinuierlichen Fach- und Wirk-samkeitsdialog.