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- 2025
- Januar
- Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Elion Bajramovic
- Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Tornado Bajramovic
- Bekanntmachung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wegberg
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan IV-11, Klinkum - Ferienhaussiedlung
- Öffentlichkeitsbeteilgung: Teilplan erneuerbare Energien sowie den Teilplan nichtenergetische Rohstoff
- Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Beeck am 6. Februar 2025
- Zweite Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg
- WBVL 04.02.2025
- Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag
- Öffentliche Bekanntmachung Widmung der Bahnhofstraße
- Öffentliche Bekanntmachung Sammelwidmungen mehrerer Straßen in den Ortsteilen Uevekoven, Holtum, Kehrbusch, Isengraben und Flassenberg
- Februar
- Rat 11.02.2025
- HFA 11.02.2025
- Ehrenordnung Rat der Stadt Wegberg
- Wahlbekanntmachung zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025
- Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Wegberg für das Haushaltsjahr 2024
- Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln hinsichtlich der geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Einzugsgebiete der Wassergewinnungsanlagen Wegberg-Uevekoven, Erkelenz-Mennekrath und Wegberg-Beeck der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH
- Öffentliche Bekanntmachung Sammelwidmungen mehrerer Straßen im Ortsteil Rath-Anhoven
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen
- Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Holtum-Isengraben am 11. März 2025
- Öffentliche Bekanntmachung Sammelwidmungen mehrerer Straßen in den Ortsteilen Klinkum, Bissen bei Wegberg, Tüschenbroich, Watern, Brunbeck, Broich, Bischofshütte und Petersholz
- März
- April
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Wahlhelfer*in werden!
„Demokratie heißt auch Engagement"
Das bedeutet konkret:
Wahlhelfer*in kann werden, wer
- am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und
- nicht nach § 13 BWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wo kann man als Wahlhelfer*in eingesetzt werden?
Als Wahlhelfer*in können Sie in einem Urnenwahllokal oder in einem Briefwahllokal eingesetzt werden.
Was sind die Aufgaben als Wahlhelfer*in?
Als Wahlhelfer*in sind Sie Teil eines Wahlvorstandes. In unterschiedlichen Funktionen sorgen Sie gemeinsam für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.
Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?
Für Ihre Mithilfe im Wahlvorstand erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,- Euro.
Sie haben Interesse als Wahlhelfer*in tätig zu werden oder haben Fragen?
Dann schreiben Sie uns gerne eine kurze Email mit Ihren Kontaktdaten an
wahlhelfer@stadt.wegberg.de