Information an alle Grundbesitzabgabenpflichtigen über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Datum vom 31.01.2025 wurden die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2025 versandt.

Diese Bescheide enthalten nicht nur die Festsetzungen der Grundsteuer, sondern auch die Gebühren für die Gewässerunterhaltung, das Niederschlagswasser und die Abfallgebühren (Grundgebühr, Leerungen, Verwiegung Restmüll).

Während die Gebührensätze 2025 für die Grundsteuer vom externen Dienstleister der Stadt korrekt übernommen und eingearbeitet wurden, sind bei den anderen Grundbesitzabgaben die für 2025 geltenden Gebührensätze nicht übernommen worden und die Bescheide auf der Grundlage der Gebühren 2024 erstellt worden. Dies ist für die Gebührenpflichtigen teilweise zum Vorteil, teilweise aber auch zum Nachteil.

Um die Situation insgesamt zu bereinigen, wird die Stadt noch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist, genauer bis Ende des Monats Februar, die Bescheide vom 31.01.2025, soweit darin falsche Festsetzungen enthalten sind, abändern und neue Bescheide mit den korrekten Gebührensätzen versenden. Der Bescheid vom 31.01.2025 bleibt unverändert bestehen, soweit es die Festsetzung der Grundsteuer betrifft.

Wegen der im Bescheid vom 31.01.2025 festgesetzten Gebühren für die Gewässerunterhaltung, das Niederschlagswasser und die Abfallgebühren (Grundgebühr, Leerungen, Verwiegung Restmüll) ist also kein Widerspruch erforderlich, da die Bescheide von Amts wegen abgeändert werden.

An der Höhe der Zahlung beim ersten Fälligkeitstermin 15.02.2025 ändert sich nichts. Die Höhe der Zahlung beim ersten Fälligkeitstermin wird aber im abändernden Bescheid berücksichtigt werden. Konkret: Es werden für die Fälligkeitstermine 15.05.2025, 15.08.2025 und 15.11.2025 neue Raten festgesetzt werden, die sich aus der neuen Gesamtsumme abzüglich der ersten Rate (Fälligkeit 15.02.2025) ergeben.

Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen und danken für Ihr Verständnis.

Ihr Fachbereich Finanzwirtschaft