Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen
Die Friedhofsverwaltungen sind nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften dazu verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen die Grabmale auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen.
Immer wieder werden gelockerte, mangelhaft befestigte oder nicht geradestehende Grabmale auf städtischen Friedhöfen …
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