Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln hinsichtlich der geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Einzugsgebiete der Wassergewinnungsanlagen Wegberg-Uevekoven, Erkelenz-Mennekrath und Wegberg-Beeck der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH

Gemäß § 27b VwVfG NRW werden die Unterlagen parallel, d.h. ab Beginn der Offenlage auch auf folgender Internetseite der Bezirksregierung Köln zugänglich gemacht: 

Näheres kann der beigefügten Bekanntmachung entnommen werden. Die entsprechenden Unterlagen der Offenlage können auch auf Ebene 5 im Rathaus eingesehen werden. Zusätzlich können Sie  zu Informationszwecken die Schutzzonenkarten der geplanten Wasserschutzgebiete Wegberg-Uevekoven (Maßstab 1 zu 30.000) und Wegberg-Beeck (Maßstab 1 zu 25.000) durch Anklicken des Links downloaden. 

Die Unterlagen zur Offenlage können auch bei der Stadtverwaltung Wegberg in 41844 Wegberg, Rathausplatz 25, auf der 5. Ebene (FB 301) eingesehen werden.

Diese Bekanntmachung wurde am 10.02.2025 im Bekanntmachungskasten der Stadt Wegberg neben dem Rathausportal ausgehangen. 

Auf den Aushang wird hiermit gemäß § 17 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Wegberg hingewiesen.

Auskunft erteilt: Herr Meisters (Tel.: 02434 / 83-661)