- Rathaus & Verwaltung
- Öffungszeiten Rathaus
- Kommunalportal
- Stellenangebote
- Ausschreibungen
- Bekanntmachungen
- 2025
- Januar
- Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Elion Bajramovic
- Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Tornado Bajramovic
- Bekanntmachung zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wegberg
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan IV-11, Klinkum - Ferienhaussiedlung
- Öffentlichkeitsbeteilgung: Teilplan erneuerbare Energien sowie den Teilplan nichtenergetische Rohstoff
- Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Beeck am 6. Februar 2025
- Zweite Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Stadt Wegberg
- WBVL 04.02.2025
- Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag
- Öffentliche Bekanntmachung Widmung der Bahnhofstraße
- Öffentliche Bekanntmachung Sammelwidmungen mehrerer Straßen in den Ortsteilen Uevekoven, Holtum, Kehrbusch, Isengraben und Flassenberg
- Februar
- Rat 11.02.2025
- HFA 11.02.2025
- Ehrenordnung Rat der Stadt Wegberg
- Wahlbekanntmachung zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23.02.2025
- Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Wegberg für das Haushaltsjahr 2024
- Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln hinsichtlich der geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Einzugsgebiete der Wassergewinnungsanlagen Wegberg-Uevekoven, Erkelenz-Mennekrath und Wegberg-Beeck der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH
- Öffentliche Bekanntmachung Sammelwidmungen mehrerer Straßen im Ortsteil Rath-Anhoven
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen
- Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Holtum-Isengraben am 11. März 2025
- Öffentliche Bekanntmachung Sammelwidmungen mehrerer Straßen in den Ortsteilen Klinkum, Bissen bei Wegberg, Tüschenbroich, Watern, Brunbeck, Broich, Bischofshütte und Petersholz
- März
- April
- Mai
- Juni
- Juli
- August
- September
- Oktober
- November
- Dezember
- Januar
- 2025
- Ortsrecht
- Verwaltungsvorstand
- Finanzen
- Verkehrsumleitungen & Sperrungen
- Planungs- und Beteiligungsportal
- Bürgerbeteiligung und Mängelmelder
- Gleichstellungsbeauftragte
- Tourismus & Kultur
- Wegberger Mühlenroute
- Veranstaltungskalender
- Veranstaltungen
- Wegberger Klimaschutzroute
- Touristische Informationen
- Unterkünfte in Wegberg
- Wohnmobilplatz
- Mühlen
- Freizeit
- Museen
- Forum
- Stadtgeschichte
- Stolpersteine in Wegberg
- myREGIO.TV
- Wegberger Mühlenfest
- Fahrradboxen an den Bahnhöfen Wegberg, Arsbeck und Dalheim
- Familie & Bildung
- Politik & Wirtschaft
- Umwelt
Finanzen
Finanzen der Stadt Wegberg
Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung ist das rechtliche Kernstück eines Kommunalhaushalts und legt insbesondere das Gesamtvolumen der Erträge und Aufwendungen sowie der Kreditaufnahmen und -tilgungen für das jeweils gültige Haushaltsjahr fest.
Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan, in dem alle geplanten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die Investitionen im Planungszeitraum detailliert erfasst und erläutert sind. Die städtische Haushaltsführung ist verbindlich an die Festlegungen im Haushaltsplan und in der Haushaltssatzung gebunden.
Interaktiver Haushalt
Eine transparente Veranschaulichung der städtischen Finanzen gibt der „interaktive Haushaltplan“. Das durch die IKVS (Interkommunale Vergleichs-Systeme GmbH) entwickelte Tool gibt Bürger/innen anhand vereinfachter Darstellung sowie mithilfe von Grafiken und verschiedenen Auswertungen einen guten Überblick über den aktuellen Haushaltsplan der Stadt Wegberg.
InteraktiveR Haushaltsplan 2025
Haushaltssatzung als Dokument
Neben der grafischen Darstellung des Haushalts können Bürger/innen die Haushaltssatzung weiterhin in der klassischen Variante als PDF-Dokument einsehen.
Haushaltspläne:
Haushaltsplan 2025
Jahresabschluss
Das Ergebnis der Haushaltswirtschaft ist nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres durch Aufstellung eines Jahresabschlusses nachzuweisen. Mittels Ergebnis- und Finanzrechnung, Schlussbilanz, Anhang und Lagebericht wird ein Überblick über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Wegberg gegeben.