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Finanzen
Finanzen der Stadt Wegberg
Haushaltssatzung
Die Haushaltssatzung ist das rechtliche Kernstück eines Kommunalhaushalts und legt insbesondere das Gesamtvolumen der Erträge und Aufwendungen sowie der Kreditaufnahmen und -tilgungen für das jeweils gültige Haushaltsjahr fest.
Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan, in dem alle geplanten Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die Investitionen im Planungszeitraum detailliert erfasst und erläutert sind. Die städtische Haushaltsführung ist verbindlich an die Festlegungen im Haushaltsplan und in der Haushaltssatzung gebunden.
Interaktiver Haushalt
Eine transparente Veranschaulichung der städtischen Finanzen gibt der „interaktive Haushaltplan“. Das durch die IKVS (Interkommunale Vergleichs-Systeme GmbH) entwickelte Tool gibt Bürger/innen anhand vereinfachter Darstellung sowie mithilfe von Grafiken und verschiedenen Auswertungen einen guten Überblick über den aktuellen Haushaltsplan der Stadt Wegberg.
InteraktiveR Entwurf des Haushaltsplans 2025
Haushaltssatzung als Dokument
Neben der grafischen Darstellung des Haushalts können Bürger/innen die Haushaltssatzung weiterhin in der klassischen Variante als PDF-Dokument einsehen.
Haushaltspläne:
Entwurf des Haushaltsplanes 2025
Jahresabschluss
Das Ergebnis der Haushaltswirtschaft ist nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres durch Aufstellung eines Jahresabschlusses nachzuweisen. Mittels Ergebnis- und Finanzrechnung, Schlussbilanz, Anhang und Lagebericht wird ein Überblick über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Wegberg gegeben.