Nachhaltigkeitsziel 15: Leben an Land

SDG 15

SDG 15: Leben an Land

Unterziele

Unterziel 1 (SDG 15.1): Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen

Unterziel 2 (SDG 15.2): die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern, die Entwaldung beenden, geschädigte Wälder wiederherstellen

Unterziel 3 (SDG 15.3): Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern

Unterziel 4 (SDG 15.4): Maßnahmen einführen, um das Einbringen invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern, ihre Auswirkungen auf die Land- und Wasserökosysteme deutlich zu reduzieren

Unterziel 5 (SDG 15.5): Ökosystem- und Biodiversitätswerte in die lokalen Planungen, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Gesamtrechnungssysteme einbeziehen


Indikatoren

Indikator 1 zu SDG 15.1: Pestizide begrenzen

Indikator 2 zu SDG 15.1: Stickstoffausfuhr begrenzen

Qualität der Ökosysteme, Ziel 2 Maßnahme 5 der EU-Biodiversitätsstrategie, Indikatoren bisher nur in der Diskussion

Indikator 1 zu SDG 15.2: Holzvorrat liegt über xx%, stetige Zunahme

Indikator 2 zu SDG 15.2: Waldzustand xx% Anteil geschädigter Bestände begrenzen

Indikator 3 zu SDG 15.2: Anteil der naturnahen/standortgerechten/einheimischen Waldgesellschaften

Indikator 4 zu SDG 15.2: Anteil der zertifizierten Wälder bei 80% (nationale Strategie zur biologischen Vielfalt)

Indikator 5 zu SDG 15.2: Totholzanteil

Indikator 1 zu SDG 15.3: 30% der Gemeindefläche steht bis 2030 unter Schutz (IUCN-Kategorien I-IV)

Indikator 2 zu SDG 15.3: 15% Biotopverbundfläche als Schutzgebiete

Indikator 3 zu SDG 15.3: neue Verkehrs- und Siedlungsflächen werden bis zum Jahr 2030 auf höchstens 2,5 ha pro Jahr bzw. auf 0 im Jahr 2050 begrenzt

Videokonferenz und Präsentation zum Thema Naturschutz für das Nachhaltigkeitskonzept der Stadt