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SDG 15
SDG 15: Leben an Land
Unterziele
Unterziel 1 (SDG 15.1): Erhaltung, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der Land-Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen
Unterziel 2 (SDG 15.2): die nachhaltige Bewirtschaftung aller Waldarten fördern, die Entwaldung beenden, geschädigte Wälder wiederherstellen
Unterziel 3 (SDG 15.3): Umgehende und bedeutende Maßnahmen ergreifen, um die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume zu verringern, dem Verlust der biologischen Vielfalt ein Ende zu setzen und bis 2020 die bedrohten Arten zu schützen und ihr Aussterben zu verhindern
Unterziel 4 (SDG 15.4): Maßnahmen einführen, um das Einbringen invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern, ihre Auswirkungen auf die Land- und Wasserökosysteme deutlich zu reduzieren
Unterziel 5 (SDG 15.5): Ökosystem- und Biodiversitätswerte in die lokalen Planungen, Entwicklungsprozesse, Armutsbekämpfungsstrategien und Gesamtrechnungssysteme einbeziehen
Indikatoren
Indikator 1 zu SDG 15.1: Pestizide begrenzen
Indikator 2 zu SDG 15.1: Stickstoffausfuhr begrenzen
Qualität der Ökosysteme, Ziel 2 Maßnahme 5 der EU-Biodiversitätsstrategie, Indikatoren bisher nur in der Diskussion
Indikator 1 zu SDG 15.2: Holzvorrat liegt über xx%, stetige Zunahme
Indikator 2 zu SDG 15.2: Waldzustand xx% Anteil geschädigter Bestände begrenzen
Indikator 3 zu SDG 15.2: Anteil der naturnahen/standortgerechten/einheimischen Waldgesellschaften
Indikator 4 zu SDG 15.2: Anteil der zertifizierten Wälder bei 80% (nationale Strategie zur biologischen Vielfalt)
Indikator 5 zu SDG 15.2: Totholzanteil
Indikator 1 zu SDG 15.3: 30% der Gemeindefläche steht bis 2030 unter Schutz (IUCN-Kategorien I-IV)
Indikator 2 zu SDG 15.3: 15% Biotopverbundfläche als Schutzgebiete
Indikator 3 zu SDG 15.3: neue Verkehrs- und Siedlungsflächen werden bis zum Jahr 2030 auf höchstens 2,5 ha pro Jahr bzw. auf 0 im Jahr 2050 begrenzt
Videokonferenz und Präsentation zum Thema Naturschutz für das Nachhaltigkeitskonzept der Stadt